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Gewerbe-Anmeldung in Deutschland für EU und Nicht-EU Bürger

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Gewerbeanmeldung und Gewerbeschein
In Deutschland muss jeder, der mit Waren und Dienstleistungen handelt ein Gewerbe anmelden. Es gibt in dem Bereich ein paar Ausnahmen bzw. Freie Berufe, die davon nicht betroffen sind (z.B.: Ärzte, Rechtanwälte, Steuerberater, Landwirte, Wissenschaftler Künstler und Programmierer). Beim Programmierer kommt es auf Art der Tätigkeit an. Nicht jede Programmiertätigkeit oder IT-Beruf zählt zu den freien Berufen.

Unter Gewerbeanmeldung ist zu verstehen, dass man die notwendigen Informationen an den zuständigen Behörden gibt und ein "Gewerbe" beantragt. Nach Überprüfung der Informationen und Unterlagen wird das Gewerbeschein, was als Bestätigung dient, in kurzer Zeit, oft auch direkt erstellt und mitgegeben.

Nach § 14 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) muss jeder, der Gewerbe betreiben möchte, auch dies beantragen. Die zuständige Behörde -das ist in der Regel Gewerbestelle des Ordnungsamtes in der Stadtverwaltung – erteilt das Gewerbeschein.

Wer sich mit rechtlichen Grundlagen der Gewerbeanmeldung beschäftigen möchte, findet hier z.B. wichtigste Informationen: §11, §4, §15 Gewerbeordnung (GewO) und Gewerbekostenverordnung (GewKostVO M-V)

Wann ist eine Gewerbeanmeldung notwendig:

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